Was Sie als Vermieter von der Steuer absetzen können

 

Als Kapitalanleger sind Sie an Renditen aus Mieteinnahmen interessiert. Gleichzeitig sind Sie finanziellen Belastungen ausgesetzt, die mit dem Kauf beginnen und sich bis zu den zukünftig anfallenden Instandhaltungskosten erstrecken werden. Die gute Nachricht: Als Vermieter haben Sie die Möglichkeiten, viele dieser Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Denn gerade die Finanzierung einer Immobilie durch Darlehen ist mit Zinsen und weiteren Werbungskosten verbunden – ein Verlust, den Sie als Vermieter mit Ihren sonstigen Einkünften steuerlich verrechnen können. Wenn Sie also vor Ihrer Immobileninvestition eine Kalkulation aufmachen, sollten Sie diesen wesentlichen Vorzug unbedingt einbeziehen. Hier ein kurzer Überblick, welche Werbungskosten Sie beim Finanzamt geltend machen dürfen:

 

Welche Ausgaben unter Werbungskosten fallen

Zunächst einmal sind alle Finanzierungskosten steuerlich absetzbar – in der Hauptsache die Schuldzinsen, die Sie für das Hypothekardarlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie oder für Renovierungen zahlen.

 

Zudem können Sie auch alle Nebenkosten absetzen, die für die Nutzung Ihres Haus- und Grundbesitzes anfallen. Zu diesen laufenden Kosten zählen beispielsweise die Grundsteuer, die Heizungs- und Wasserkosten oder die Gebäudeversicherung.

 

Ihre Investition muss zukunftsfähig gemacht werden? Auch sämtliche Renovierungs- und Instandhaltungskosten können Sie steuerlich geltend machen.

 

Sie erhalten jedes Jahr für Ihre mit der Immobilie verbundenen Anschaffungen- oder Herstellungskosten Abschreibungen, die Sie beim Finanzamt ebenfalls gegenrechnen können.

 

Übrigens: Sollten Ihre Immobilie entgegen aller Voraussicht Verluste machen, senken diese immerhin auch Ihre Steuerbelastung.

 

Was es mit dem Kürzel AfA auf sich hat

Im deutschen Steuerrecht gilt die Absetzung für Abnutzung, ein Rechtsprinzip, das oft auch AfA abgekürzt wird. Der Gesetzgeber regelt damit den Umfang der unter AfA fallenden Möglichkeiten. Sicher haben Sie beispielsweise von der Denkmal-AfA gehört, den Steuersparmöglichkeiten in Verbindung mit dem Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie. An dieser Stelle können wir die vielen steuerlichen Vorteile für Kapitalanleger als Vermieter nur anreißen. Wir beraten Sie deshalb auf Wunsch gerne im Detail, welche Werbungskosten in Ihrem individuellen Fall zu steuerlichen Vergünstigungen führen.