
Reform der Grundsteuer beschlossene Sache – Scholz-Modell wirft weiterhin viele Fragen auf
Die erforderliche Mehrheit im Bundestag ist erzielt – jetzt muss nur noch im November der Bundesrat zustimmen, damit die über so viele Monate umstrittene Reform der Grunderwerbsteuer mit der dafür erforderlichen Änderung des Grundgesetzes in Kraft treten kann. Die zum Teil erbittert geführte Debatte um die Neuberechnung der Grundsteuer hatte sich an dem Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entzündet, der ein kompliziertes wertabhängiges Modell vorsieht, bei dem Parameter wie Miete, Gebäudealter und Art der Immobilie einfließen sollen. Der Freistaat Bayern stellte sich quer und fordert ein leichter zu berechnendes wertunabhängiges Modell, das allein auf der Wohn- und Grundstücksfläche basiert. Niedersachsen machte sich für ein Flächen-Lage-Modell stark. Das neue Gesetz sieht deshalb für die Bundesländer eine Öffnungsklausel vor, die ihnen eigene Berechnungsregeln erlaubt. Dem Vorschlag aus Bayern waren viele Branchenverbände gefolgt, die in der von Scholz geplante Reform ein „bürokratisches Monster“ sehen. Nicht nur Grundstückseigentümer befürchten bei der Umsetzung des Scholz-Modells bzw. Bundesmodells einen hohen Mehraufwand. Die unterschiedlichen Mieten würden nach Ansicht vieler Experten die Steuer nicht sonderlich gerecht machen, zumal der Grundstückswert hauptsächlich über den Bodenwert bestimmt wird, der beständig steigt und damit die neue Grundsteuer mit steigen lässt. Vermieter können die Grundsteuer jedoch weiterhin auf die Betriebskosten umlegen. Wer in städtischen Ballungsräumen bereits hohe Mieten zahlt, könnte von noch höheren Kosten betroffen sein, die wegen der in zentralen Lagen gestiegenen Immobilienwerte wohl nicht ausbleiben werden. Gemeinden sind aufgefordert, diese Kostenspirale durch eine Absenkung der Hebesätze auszugleichen. Wer das bayerische Flächenmodell ungerecht findet, wird auch beim Scholz-Modell monieren müssen, dass eine Immobilie mit hohen Mieten ähnlich besteuert wird wie ein vergleichbares Gebäude, in dem geringere Mieten fällig sind. Die Welt hat in einem Beitrag sehr informativ zusammengefasst, welche Problematik sich mit der neuen Grundsteuer vor allem für Mieter verbindet und wie der Gleichheitssatz des Grundgesetztes in Frage gestellt wird. Bis zum 1. Januar 2022 jedenfalls müssen rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden – ein immenser bürokratischer Kraftakt. Die neue Grundsteuer soll 2025 erstmals erhoben werden.