Worauf Sie bei der Weitergabe Ihres Wohneigentums achten sollten
Eine Immobilie stellt einen besonderen Wert dar, der gerade im Hinblick auf die Zukunft mit Sorgfalt betrachtet werden sollte. „Was soll mit meinem Wohneigentum geschehen, wenn ich einmal nicht mehr bin?“ Diese Frage beschäftigt früher oder später viele Eigentümer von Immobilien. Hier möchten wir Ihnen mehrere Antworten anbieten – eine Entscheidung ist natürlich immer aus der persönlichen Situation heraus zu treffen.
Vererben oder verschenken?
Sollte eine Immobilie Teil des Erbes sein oder ist es angebracht, sie zu Lebzeiten zu verschenken? Bei dieser Abwägung spielt selbstverständlich eine große Rolle, wie der Ehepartner und die weitere Familie zum Erblasser stehen, welches Verhältnis sie zueinander haben, wie groß deren Zahl ist und welche Pläne für die Zukunft gemacht wurden. Ist das Vermögen beträchtlich, lassen sich mit dem Verschenken der Immobilie deutlich Steuern sparen, zumal, wenn das Wohneigentum an die übernächste Generation der Enkel weitergegeben wird. Bei selbst genutzten Immobilien ist unabhängig vom Wert eine Schenkung an den Ehegatten ohnehin steuerfrei.
Frühzeitig den Nachlass planen
Etwas anders sieht es aus, wenn die betreffende Immobilie nicht gemeinsam genutzt wird. Ein woanders wohnender Lebensgefährte, die Kinder, weitere Verwandte oder auch Freunde können sozusagen „portionsweise“ beschenkt werden: In Abhängigkeit vom Grad der Verwandtschaft ist alle zehn Jahre dafür ein bestimmter Steuerfreibetrag abrufbar. So sind Schenkungen unter Ehegatten bis zu 500.000 Euro steuerfrei oder an leibliche Kinder bis zu 400.000. Mit den weiteren Verwandtschaftsgraden ergibt sich eine Abstufung bis 100.000 Euro. Schenkungen an andere Personen sind immerhin bis 20.000 Euro steuerfrei. Damit lohnt sich vor allem bei entfernteren Verwandten, alle zehn Jahre einen weiteren Teil des Immobilienbesitzes zu verschenken. Allerdings sollte möglichst frühzeitig in der Frage Immobilien vererben oder verschenken Klarheit herrschen, um unnötigen finanziellen Einbußen vorzubeugen.
Die Immobilie ist noch nicht abbezahlt …
Wird das Wohneigentum noch finanziert? Dann sollten Sie mit der Entscheidung Erbe oder Schenkung besser abwarten. In beiden Fällen würden Sie die Schulden weitergeben. Bei einer Erbschaft kann das Erbe im ungünstigsten Fall zumindest ausgeschlagen werden.
… oder dient der Altersvorsorge?
In diesem Fall sollte Sie Ihre Immobilie vererben. Denn Sie werden sie als Mietobjekt oder Wohnraum für Ihre eigenen Interessen benötigen und können zu Lebzeiten nicht darauf verzichten. Sollten Sie dennoch zu einer Schenkung neigen, lässt sich die weitere Nutzung durch Sie als Nießbrauch vertraglich regeln. Ihre Eigentumswohnung gehört dann zwar nicht mehr Ihnen, doch Sie können lebenslang in ihr wohnen oder sie vermieten. Ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt, ein Notar oder Ihr Steuerberater werden Sie fundiert zu diesen und weiteren Überlegungen beraten.