Grundsteuerreform und kein Ende: Nun meldet sich der Freistaat Sachsen zu Wort

Die Grundsteuer wird seit Monaten reformiert – und noch immer ist keine beschlussfähige Lösung in Sicht. Wir halten Sie dazu regelmäßig auf dem Laufenden, weshalb wir Sie auch über eine aktuelle Wendung aus unserem Bundesland informieren möchten. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) möchte in seinem werteabhängigen Modell die Grundsteuer von der durchschnittlichen Miete und dem Wert des Bodens abhängig machen. Den Bundesländern soll dabei ein eigener Gestaltungsspielraum eingeräumt werden. Sachsen will nun nach Bayern dieses Angebot annehmen und einen eigenen Weg beschreiten. Der soll so aussehen, dass die für die Scholz-Reform nötige massive Datenerhebung für die im Freistaat veranschlagten zwei Millionen wirtschaftlichen Einheiten deutlich unterschritten wird. Dabei will das Finanzministerium in Dresden auf bereits vorliegende Daten zurückgreifen und Eigentümern die Abgabe von Erklärungen zu den Objektdaten erleichtern. Die sächsischen Behörden streben eine einfache und weitgehend unbürokratische Lösung an, ist die neue Reform doch schon vor ihrem Zustandekommen als „bürokratisches Monster“ verschrien. Zudem soll die Grundsteuer nach Ministeriumsangaben „möglichst aufkommensneutral“ gestaltet werden. Dazu müssten die Kommunen ihre Hebesätze anpassen, worauf der Freistaat allerdings keinen Einfluss hat. So könne es „im Einzelfall“ möglich sein, dass in attraktiven Großstadtlagen tatsächlich – wie von Hauseigentümern befürchtet – höhere Belastungen auf sie zukommen könnten. Noch ist nichts entscheiden. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch nach einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts bis spätestens 31.12.2019 abzuschließen.