Denkmal-AfA: Profitieren Sie als Anleger von einzigartigen Steuervorteilen.
Der Erwerb einer Denkmalschutz-Immobilie hält für den Kapitalanleger attraktive steuerliche Vorteile bereit (Denkmal-AfA), die nicht denkmalgeschützte Altbau-Immobilien oder Neubauten nicht bieten. Denn Denkmale genießen als schützenswertes Kulturgut eine höhere Förderung durch den Staat. Davon abgesehen sind sanierte Denkmal-Objekte zumeist besonders attraktiv für den Mietmarkt, befinden sie sich doch häufig in Bestlagen und sind von außergewöhnlichem Wohnwert. Die Abschreibungsmöglichkeiten sind es aber vor allem, die die Denkmalschutz-Immobilie heute als Anlageobjekte so wertvoll machen.
Win-win-Situation für Staat und Käufer
Mit dem Wegfall der Eigenheimzulage sowie der degressiven Abschreibungen für Neubau-Vermietungen ist die Denkmal-AfA sicher das begehrteste Angebot des Staates an Investoren. Dabei profitiert der Staat vom Schutz der Denkmale durch die privater Hand??, während der Käufer ein herausragendes Objekt erwirbt, das sehr lukrative Perspektiven eröffnet – eine Gewinnsituation für beide Seiten also.
Sonderabschreibung laut Denkmal-AfA
Das gängige Kürzel Denkmal-AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“, die im § 7h, 7i des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt ist. Sie gewährt dem Eigentümer einer Denkmal-Immobilie eine (Sonder- streichen) Abschreibung von 100 Prozent auf alle durch Instandhaltung bzw. Modernisierung entstehenden Kosten – begrenzt auf einen 12 Jahreszeitraum. Gemäß dem EstG können Kapitalanleger in den ersten acht Jahren jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten als Denkmal-AfA absetzen, in den letzten vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzer können immerhin über insgesamt zehn Jahre jährlich 9 Prozent geltend machen (§ 10f EStG).
Möglichkeit der linearen Abschreibung
Der §7.4. EStG ermöglicht zudem eine lineare Abschreibung für den reinen Erwerb des Objekts: Ab Baujahr 1925 mit jährlich 2 Prozent über einen Zeitraum von 50 Jahren, wurde das Haus bis 31.12.1924 fertiggestellt, dann jährlich 2,5 Prozent über 40 Jahre Damit Sie auch diese Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können, muss der Kaufpreis des Objektes über dem Wert des Grundstücks liegen.
Steuervorzüge plus Mieteinnahmen
Die Denkmal-AfA gestattet es also dem Anleger, einen beträchtlichen Teil des Kaufpreises zurückzuerlangen. Und wenn man die Vorzüge dieser beiden Abschreibungsmöglichkeiten in Relation zu den zu erwartenden Mieteinnahmen setzt, ergibt sich eine überaus lukrative Form der Vermögensbildung, die auf dem Kapitalmarkt sicher einzigartig ist. Erwerben Sie ein energieeffizient saniertes Objekt, können Sie auf ein besonders zinsgünstiges Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zählen.
Unbezahlbarer historischer Wert inklusive
Bei Interesse an einem unserer Denkmalobjekte im Raum Leipzig beraten wir Sie im Detail, wie Sie in den Genuss der Vorteile der Denkmal-AfA kommen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Steuern in Vermögen umwandeln können. In jedem Fall erwerben Sie eine Immobilie, die nach den geltenden denkmalrechtlichen Vorgaben und nach modernsten bautechnischen Standards saniert wird. Sie entscheiden sich damit nicht nur für ein überzeugendes Steuersparmodell, sondern für eine Investition in einen Sachwert mit Emotion und Wohnqualität. Insofern schließt Ihre Wahl eine Perspektive ein, die weit über die steuerlichen Vergünstigungen hinausgeht.